.

Brandmeldeanlagen


Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen schaffen zusätzliche Sicherheit

Brandmeldeanlagen werden in der Regel dort eingesetzt, wo viele Menschen zusammenkommen, hohe oder nicht mehr ersetzbare Sachwerte zu schützen sind oder hohe Brandlasten zu schnellen Bränden und gefährlichen Explosionen führen.

Automatische Brandmeldeanlagen sind:

  • in Bürohäusern, Schulen, Supermärkten
  • in Konzertsälen, Sporthallen und Großkliniken
  • in Einkaufszentren, Messehallen, Altersheimen, Museen
  • in Kaufhäusern, Universitätsgebäuden
  • in Hotels, Kinos, Krankenhäusern
  • in EDV-Räumen, Produktionsanlagen, Gefahrstofflagern

überlebenswichtig, um Leben und Werte zu schützen.

hekatron_brandmelderzentralen_integral
Hekatron Brandmeldezentrale

Schon Rauch genügt, um z. B. Oldtimer eines Museums in Schrott zu verwandeln und Personen lebensgefährlich zu bedrohen. Überall finden wir heute Kunststoffe: in Baumaterialien, Verkleidungen, Isolierungen und und und…. Wenn Kunststoffe in Brand geraten, entsteht dichter Rauch der Salzsäure enthält. Ein Salzsäure-Nebel schlägt sich nieder und jeder Quadratmillimeter Metall korrodiert. Unschätzbare Werte sind unwiederbringlich verloren. Von einem Brand betroffene Unternehmen werden meist um Jahre zurückgeworfen. Vielleicht sind Entwicklungsunterlagen verbrannt?!. Ideelle Verluste, Folgeschäden – das gleicht keine Versicherung aus. Sich davor zu schützen, heißt jetzt vorsorgen. Brandschutz muß umfassend geplant und realisiert werden und die Brandmeldeanlagen spielen dabei eine wichtige Rolle.


Hekatron Hybryd-Brandmelder

Brandmelder sind die “Wachposten” eines Brandmeldesystems. Hochempfindliche Sensoren, die auf die ersten Anzeichen eines Brandes auf die Brandkenngrößen reagieren und ihr Auftreten an die Zentrale des Systems melden. Die Brandmeldezentrale, Verarbeitungs-, Steuer- und Kontrollinstanz, überprüft die Information “von draußen” und tritt im Alarmfall eigenständig in Aktion: Sie alarmiert, informiert, leitet die Brandbekämpfung ein. Sie ruft die Löschmannschaften und gibt über ein Informationssystem Unterstützung, wo schnelles und gezieltes Handeln so wichtig ist.

Türfeststellanlagen
Die wirksamste Maßnahme des vorbeugenden baulichen Brandschutzes ist das Abschottungsprinzip. Aus diesem Grund finden wir in allen Landesbauordnungen konkrete Forderungen zur Errichtung von Brandwänden und feuerbeständigen Wänden. Die Praxis zeigt dabei, dass diese Wände in einer Vielzahl von Fällen eine Brandausbreitung verhindern. Ein Problem ist allerdings, dass durch die Gebäudenutzung die Brandabschnitte von zahlreichen Öffnungen im wahrsten Sinne des Wortes “durchlöchert” werden. Doch auch hier schreibt das Baurecht vor, wie diese Durchbrüche zu verschließen sind.

Nach Baurecht (hier die Richtlinien des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) und des DIN) werden Verschlüsse von Öffnungen in Brandwänden als Feuerschutzabschlüsse bezeichnet. Für diese gilt folgende Forderung: “Feuerschutzabschlüsse müssen selbstschließend sein.” Diese Selbstschließung wird für Feuerschutztüren entweder durch geprüfte Federbänder (DIN 18262 und 18272) oder durch Türschließer mit hydraulischer Dämpfung nach DIN 18263 realisiert. Bei Rauchschutztüren dürfen nur Türschließer eingesetzt werden.

Allerdings erwarten Bauherren und Gebäudenutzer auch von diesen Sicherheitseinrichtungen den Komfort, der heute bei Türen üblich ist z. B. die Daueröffnung. Diese Komfortansprüche lassen sich für Feuer- und Rauchschutztüren nur durch den Einsatz von Feststellanlagen realisieren.

Feststellanlagen
Die Definition, was eine Feststellanlage ist, finden wir in den DIBt-Richtlinien. Danach sind Feststellanlagen “Geräte oder Gerätekombinationen, die geeignet sind, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen.” Die Richtlinien beschreiben ebenfalls die erforderliche Mindestausstattung: ” Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung.”

Bauarten von Feststellanlagen
Eine Feststellanlagen kann aus mehreren einzelnen Komponenten bestehen oder als integriertes System ausgeführt werden. Bei den sogenannten Anlagen haben sich in der Praxis zwei Systeme durchgesetzt: Bei einem System sind Brandmelder und Auslösevorrichtung im sogenannten Rauch- bzw. Thermoschalter kombiniert. Im Brandfall wird die Feststellvorrichtung (Haftmagnete o. ä.) von diesen Schaltern angesteuert. Die Spannung an der Feststellvorrichtung wird unterbrochen, und die Brandschutztür schließt automatisch. Diese Anlagen sind als Rauchschaltanlagen bekannt und waren die ersten Feststellanlagen, die auf den Markt kamen.

Beim anderen System werden normale Brandmelder eingesetzt. Die vom Melder kommenden Signale werden an eine spezielle Zentrale weitergeleitet. Von hier geht der Befehl zum Schließen der Tür an die Magnete. Der überwiegende Teil der in Deutschland installierten Anlagen funktioniert nach dem ersten Prinzip mit Rauch- bzw. Thermoschaltern. Bei den integrierten Systemen ist der Brandmelder im Türschließer eingebaut. Es gibt eine Vielzahl verschiedener Geräte mit den unterschiedlichsten Schließmechanismen auf dem Markt.


Aufbau einer Rauchschaltanlage

Bestimmungen und Richtlinien
Eine Rauchschaltanlage (Feststellanlage) muss vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen werden. In den DIBt-Richtlinien sind die Überprüfungen festgehalten, die zur Zulassung notwendig sind.

Eignungsprüfung
Die Anforderungen an eine Rauchschaltanlage (Feststellanlage) sind in den DIBt-Richlinien festgelegt. Durch eine Eignungsprüfung ist die Erfüllung der Anforderungen nachzuweisen. Die Eignungsprüfung wird vom VdS (Verband der Schadensversicherer) durchgeführt. Es werden grundsätzlich nur komplette Rauchschaltanlagen (Feststellanlagen) geprüft.

Dieser Grundsatz ist sehr wichtig! Demzufolge genügt es nicht, wenn nur ein Teil DIBt-zugelassen ist. Alle systemzugehörigen Teile müssen zusammen geprüft und zugelassen werden. Ein einziges nicht zugelassenes Teil hat zur Folge, dass die gesamte Anlage nicht zugelassen wird.